Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Alles, was Sie wissen müssen!
Hinweisgeberschutzgesetz
Ab wann gilt das HinSchG?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit dem 2. Juli 2023 in Kraft. Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden mussten bereits ab diesem Datum interne Meldestellen einrichten. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden gilt eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023. Unser Service unterstützt Sie bei der fristgerechten und rechtskonformen Umsetzung dieser Anforderungen.
Warum gibt es überhaupt ein Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Gesetz dient dem Schutz von Personen, die Missstände oder Rechtsverstöße in Unternehmen oder Behörden melden. Ziel ist es, Whistleblower vor Repressalien zu schützen und die Aufdeckung von Fehlverhalten zu erleichtern. Wir helfen Ihnen, Compliance-Strukturen aufzubauen, die Vertrauen schaffen und Ihre Organisation vor rechtlichen Risiken bewahren.
Wen und was schützt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das HinSchG schützt Hinweisgeber, die Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder unternehmensinterne Richtlinien melden. Dies betrifft unter anderem Mitarbeitende, Lieferanten, Dienstleister und sogar Praktikanten. Unsere spezialisierten Berater sorgen dafür, dass Ihr Hinweisgebersystem alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und effektiv arbeitet.
Welche Vorfälle können unter anderem gemeldet werden?
Das HinSchG deckt eine Vielzahl von Verstoßen ab, darunter Korruption, Betrug, Verstöße gegen Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften, Diskriminierung sowie Datenschutzverletzungen. Unser Team hilft Ihnen dabei, klare Richtlinien zu erstellen, welche Vorfälle gemeldet werden sollten und wie diese effizient bearbeitet werden.
Muss es eine interne Meldestelle geben?
Ja, Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind gesetzlich verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Wir bieten Ihnen praxiserprobte Lösungen: von der Beratung über die Implementierung bis hin zur Bereitstellung externer Ombudspersonen. So bleibt Ihre Meldestelle neutral und vertrauenswürdig.
Welche Aufgaben haben die Meldestellen?
Meldestellen nehmen Hinweise entgegen, prüfen deren Stichhaltigkeit und leiten erforderliche Maßnahmen ein. Dabei müssen sie die Vertraulichkeit der Hinweisgeber sicherstellen und gesetzliche Fristen einhalten. Unsere Dienstleistungen umfassen die Schulung Ihrer Mitarbeitenden, die Entwicklung sicherer Prozesse und die kontinuierliche Überprüfung der Effizienz Ihrer Meldesysteme.
Was ist ein/e Ombudsmann, -frau, -person?
Eine Ombudsperson fungiert als unabhängige Anlaufstelle für Hinweisgeber. Sie gewährleistet die Anonymität der Meldungen und vermittelt zwischen Hinweisgeber und Unternehmen. Wir stellen Ihnen erfahrene Ombudspersonen zur Verfügung, die mit Fingerspitzengefühl und juristischer Expertise agieren.
Was muss in Bezug auf den Datenschutz beachtet werden?
Der Schutz personenbezogener Daten hat höchste Priorität. Meldesysteme müssen DSGVO-konform gestaltet sein und sicherstellen, dass alle Daten vertraulich behandelt werden. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Implementierung datenschutzkonformer Prozesse und der Auswahl sicherer IT-Lösungen.
Wie wird sichergestellt, dass niemand durch eine Meldung benachteiligt wird?
Das HinSchG verbietet Benachteiligungen von Hinweisgebern strikt. Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um Repressalien zu verhindern. Wir helfen Ihnen, klare Richtlinien zu entwickeln und Schulungen durchzuführen, um eine Kultur der Offenheit und des Vertrauens zu fördern.
interne und externe Meldestelle

Informieren Sie sich auf der hierfür extra eingerichteten Domain www.compliance.place und lassen Sie sich unterstützen.
Wir bieten Ihnen die interne und externe Meldestelle an und stellen Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Ombudsstelle zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns noch heute – wir begleiten Sie sicher durch die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes!
Warum wir?
- Erfahrung und Expertise: Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Umsetzung von Compliance- und Hinweisgebersystemen.
- Maßgeschneiderte Lösungen: Unsere Dienstleistungen werden individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten.
- Rechtssicherheit: Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite – wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit: Wir bieten neutrale und unabhängige Beratung, die das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden stärkt.
- Ganzheitlicher Ansatz: Von der ersten Beratung bis zur laufenden Betreuung stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.